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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1995 - 15 A 3123/93   

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https://dejure.org/1995,783
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1995 - 15 A 3123/93 (https://dejure.org/1995,783)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.06.1995 - 15 A 3123/93 (https://dejure.org/1995,783)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - 15 A 3123/93 (https://dejure.org/1995,783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehler der Beitragskalkulation; Festsetzung der Beitragssatzes; Unwirksamkeit einer Satzung; Nachschieben einer gebilligten Kalkulation; Kanalanschlußbeitragssatzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 697
  • DVBl 1996, 382
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Insofern ist zwar bundesrechtlich nicht ein bestimmter Prozentsatz vorgegeben, der vom Landesrecht als "Toleranzgrenze" anerkannt werden muss (vgl. hierzu etwa OVG NW, 15. Senat, DVBl 1996, 382: 10 %; OVG NW, 9. Senat, NVwZ 1995, 1233: 3 %; BayVGH n.F. 35, 75: bis zu 12 %).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Vielmehr bedarf es einer erneuten Beschlussfassung über die Satzung durch das Vertretungsorgan (so auch OVG Münster, Urteil vom 02.06.1995 - 15 A 3133/93 -, NVwZ-RR 1996, 697, 698 f., wobei allerdings die Billigung durch einfachen Ratsbeschluss als ausreichend angesehen wird) und einer Neuveröffentlichung als Ortsrecht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, RAnB 1997, 107 = ZKF 1997, 183).

    Eine Abgabensatzung ist jedenfalls dann unwirksam, wenn erstens in erheblichem Umfang nicht beitragsfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird oder zweitens, wenn erhebliche methodische Fehler die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet ist oder nicht (OVG Münster, Urteil vom 02.06.1995 - 15 A 3123/93 -, DVBl 1996, 382, 383 = NVwZ-RR 1996, 697, 698).

    Sie ist vielmehr Teil des zur Satzungsgebung führenden Rechtsetzungsverfahrens, weil sie von vielfältigen Schätzungen, Prognosen und Wertungen beeinflusst ist, die allein der Rat als der verantwortliche Ortsgesetzgeber treffen kann (OVG Münster, Urteil vom 02.06.1995, aaO., m.w.N. auf die Rechtsprechung des OVG Münster und des OVG Lüneburg).

    Diese Entscheidungsbefugnis würde dem Satzungsgeber aus den Händen genommen, wenn eine im verfahren zum Erlass einer neuen Satzung erstellte Kalkulation ohne oder gar gegen seinen Willen der früheren Satzung zugeordnet würde, um deren Wirksamkeit herbeizuführen (OVG Münster, Urteil vom 02.06.1995 - 15 A 3123/93 -, NVwZ-RR 1996, 697, 699).

  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Ferner überprüft das Gericht die Plausibilität einer Beitragssatzung im Hinblick auf erhebliche methodische Fehler, die die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet wurde oder nicht (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. November 2000 - 15 A 2340/98 -, juris Rn. 2 und Urteil vom 2. Juni 1995 - 15 A 3123/93 -, juris Rn. 31; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, juris Rn. 35; VG Potsdam, Urteil vom 18. September 2008 - 9 K 1128/05 -, juris Rn. 25).
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